Beratung im Zusammenhang mit Auslandstätigkeit

auslandsentsendungDie Welt wächst zusammen. Das bedeutet auch: Arbeiten wird immer internationaler. Ausländer kommen nach Deutschland, um hier zu arbeiten, Deutsche gehen ins Ausland. In diesem Zusammenhang erbringen wir folgende Beratungs­leistungen:

  • Departure- und Arrival-Meetings
  • Erstellung von deutschen Steuererklärungen für unbeschränkte und beschränkte Steuer­pflicht
  • Erstellung von ausländischen Steuererklärungen in ausgewählten Ländern mithilfe unserer Kooperationspartner in den USA, Großbritannien, Österreich, der Schweiz sowie den Nieder­landen
  • Erstellung von Gehaltsabrechnungen für nach Deutschland entsandte Mitarbeiter inkl. Reise­kostenabwicklung
  • Führen einer sog. „Schattenpayroll“ mit Abwicklung der Steuer- und Sozialversicherungs­zahlungen über Treuhandkonten
  • Konzeption und Umsetzung von Steuerausgleichsmodellen (Tax Equalization und Tax Protection Policies)
  • Beratung im Zusammenhang mit der Steueroptimierung von Entsendungen
  • Steuergestaltungsberatung zu einzelnen Vergütungs­komponenten (Stock Options, Salary Splits, Abfindungen, Pensionspläne)
  • Antragstellung im Zusammenhang mit Auslandsentsendungen (Antrag auf Steuerfreistel­lung nach Doppelbesteuerungsabkommen; Antrag auf Erstattung von Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer)
  • Beratungsleistungen auf Arbeitgeberebene (Betriebsstättenbegründung, Betriebsausgaben­abzug, Verrechnungspreise, Inter-Company-Verträge)
  • Sonstige steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass